Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3)
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Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
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Einordnung
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Zeithorizont
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Wertschöpfungskette
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Auswirkungen, Risiken und Chancen
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Auswirkung, Chance, Risiko
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kurzfristig
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mittelfristig
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langfristig
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vorgelagert
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eigene Aktivitäten
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nachgelagert
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Eigene Belegschaft (ESRS S1)
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Beitrag zur Mitbestimmung und Stärkung der Mitarbeitendenrechte sowie sozialer Gerechtigkeit durch Betriebsräte und Tarifverträgen
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Positive Auswirkung
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Schulungen und Entwicklungsprogramme zur Mitarbeiterbindung und Erhöhung der Motivation und Steigerung der Fähigkeiten
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Positive Auswirkung
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Förderung einer vielfältigen und diversen Belegschaft zur Förderung von Chancengleichheit und eines inklusiveren Miteinanders
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Positive Auswirkung
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Beschäftigungsunsicherheiten durch Marktverwerfungen
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Negative Auswirkung
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Auftreten arbeitsbedingter Unfälle
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Negative Auswirkung
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Intransparenz über Gehaltsstrukturen zwischen Männern und Frauen
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Negative Auswirkung
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Risiko durch das Auftreten arbeitsbedingter Unfälle
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Risiko
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Risiko durch Nichtachtung arbeits- und menschenrechtsbezogener Rechte
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Risiko
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Risiko durch Nichtnachbesetzung kritischer Positionen
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Risiko
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Die eigenen Mitarbeitenden stellen ein wesentliches Nachhaltigkeitsthema für die eigenen Geschäftstätigkeiten der NORMA Group dar. Die tatsächlichen sowohl positiven als auch negativen Auswirkungen sowie Risiken im Kontext der eigenen Arbeitskräfte der NORMA Group, die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden, stehen in Verbindung mit der Strategie und dem Geschäftsmodell des Unternehmens. Darüber hinaus sind diese Auswirkungen und Risiken von entscheidender Bedeutung für die Anpassung der Strategie, da die NORMA Group auch zukünftig ein attraktiver Arbeitgeber sein möchte sowie der Erfolg und die Qualität der Produkte und Dienstleistungen maßgeblich von den Fähigkeiten, der Motivation und der Stabilität der Belegschaft abhängt. Aktuelle und zukünftige Mitarbeitende sollen eine stärkere Identifikation mit der NORMA Group entwickeln und eine langfristige Bindung zum Unternehmen aufbauen. Ihr Engagement ist die Basis zur Erreichung der Unternehmensziele und zur Ermöglichung eines nachhaltigen Erfolgs. Das Unternehmen hat die Ambition, seine Arbeitgebermarke zu stärken, um die Attraktivität im externen Kontext insbesondere für potenzielle neue Mitarbeitende zu erhöhen.
Die NORMA Group berücksichtigt alle eigenen Mitarbeitenden sowie Leiharbeitnehmende, die wesentlich von den Auswirkungen des Unternehmens betroffen sein könnten. Die betroffenen Mitarbeitenden werden beispielsweise nach Art der Arbeitstätigkeit, wie Produktion und Verwaltung, unterschieden. Dabei werden alle eigenen Mitarbeitenden mit befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen sowie Studierende, Praktikanten, Auszubildende einbezogen.
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden positive Auswirkungen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft identifiziert. Diese betreffen unter anderem die Stärkung von Mitbestimmung und Mitarbeitendenrechten, die Förderung von Chancengleichheit und Vielfalt sowie die Unterstützung der beruflichen Entwicklung. Solche Aspekte stehen im Einklang mit den Grundsätzen und Standards der NORMA Group und spiegeln die Bedeutung fairer Arbeitsbedingungen und von Gleichbehandlung für alle eigenen Arbeitskräfte wider. Alle Mitarbeitenden, die unter die Definition der eigenen Arbeitskräfte fallen, können von diesen Effekten profitieren.
Die NORMA Group erkennt verschiedene negative Auswirkungen, die sich direkt auf Mitarbeitende auswirken können. Beschäftigungsunsicherheiten entstehen insbesondere durch Marktverwerfungen, die zu einer erhöhten Sorge im Hinblick auf Arbeitsplatzstabilität und finanzielle Sicherheit führen können. Darüber hinaus besteht die Gefahr arbeitsbedingter Unfälle, die trotz umfassender Sicherheitsmaßnahmen nicht vollständig ausgeschlossen werden können und die Gesundheit der Mitarbeitenden gefährden. Ein weiteres wesentliches Thema ist die mangelnde Transparenz bei Gehaltsstrukturen zwischen Männern und Frauen, was zu wahrgenommenen Ungleichbehandlungen führen kann. Diese Herausforderungen erfordern kontinuierliche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Förderung von Gleichbehandlung.
Die identifizierten wesentlichen finanziellen Risiken und negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft stehen in direktem Zusammenhang mit der strategischen Ausrichtung und dem Geschäftsmodell des Unternehmens, da die Sicherstellung einer gesunden, stabilen und qualifizierten Belegschaft sowie die Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten zentrale Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der operativen Leistungsfähigkeit und die Umsetzung der Wachstumsstrategie sind. Arbeitsbedingte Unfälle können nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten gefährden, sondern können ebenso durch den Vertrauensverlust in die NORMA Group zu einem finanziellen Risiko führen. Ebenso birgt die Nichtachtung arbeits- und menschenrechtsbezogener Rechte die Gefahr von Rechtsverstößen und Reputationsschäden. Darüber hinaus kann die Nichtnachbesetzung kritischer Positionen wie beispielsweise von Know-how-Trägern und Schlüsselpositionen in der Produktion die Stabilität von Prozessen und die Umsetzung strategischer Projekte beeinträchtigen. Ein unzureichendes Management dieser Risiken könnte die Wertschöpfungskette erheblich beeinträchtigen, die Reputation des Unternehmens gefährden und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit mindern.
Die NORMA Group verzeichnet keine wesentlichen Auswirkungen auf die eigenen Mitarbeitenden infolge von Übergangsplänen zur Reduzierung negativer Umweltauswirkungen und zur Erreichung eines umweltfreundlicheren und klimaneutralen Betriebs. Das Unternehmen möchte sicherstellen, dass seine Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden nicht beeinträchtigen.
Im Rahmen ihrer Tätigkeiten hat die NORMA Group keine signifikanten Risiken in Bezug auf Zwangsarbeit und Kinderarbeit festgestellt. Die NORMA Group setzt sich dafür ein, Zwangs- und Kinderarbeit zu vermeiden, indem sie konzernweite Standards für Arbeitsbedingungen einführt und Maßnahmen zur Einhaltung von globalen Vorschriften etabliert.
Verpflichtungen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft (S1-1)
Die NORMA Group hat Richtlinien und Statements verabschiedet, um die wesentlichen Auswirkungen sowie Risiken im Zusammenhang mit ihren eigenen Arbeitskräften effektiv zu steuern. Im Zentrum dieser Bemühungen stehen der Code of Conduct, das Human Rights Commitment Statement sowie die Richtlinien zu Human Rights, Diversity und Inclusion sowie der Health & Safety Policy. Diese Richtlinien adressieren die Bedürfnisse und Rechte der Mitarbeitenden des Unternehmens und gelten grundsätzlich für alle Mitarbeitenden. Da die NORMA Group sowohl wesentliche positive als auch negative Auswirkungen sowie Risiken im Zusammenhang mit ihren eigenen Arbeitskräften identifiziert hat, bleibt es eine zentrale Aufgabe im Bereich Human Resources, negative Auswirkungen sowie potenzielle Risiken zu erkennen, zu bewerten und aktiv zu steuern.
Richtlinie Human Rights
Mit einem klaren Fokus auf die Mitarbeitenden hat die NORMA Group im Geschäftsjahr 2024 eine Menschenrechtsrichtlinie eingeführt und hat hiermit den Rahmen geschaffen, dass alle Mitarbeitenden und externen Partner im Einklang mit globalen Standards und ethischen Praktiken die Menschenrechte respektieren und fördern. Sie soll sicherstellen, dass potenzielle Menschenrechtsrisiken innerhalb der Geschäftstätigkeit des Unternehmens erkannt und gemindert werden, und ein positives Arbeitsumfeld fördern, was zu höherer Mitarbeiterzufriedenheit, Bindung und fairer Behandlung aller Beteiligten führt.
Der Vorstand und das lokale Management tragen die Gesamtverantwortung für das Thema Menschenrechte und unterstützen die Umsetzung der Richtlinie und der daraus abgeleiteten Maßnahmen.
Durch die Veröffentlichung der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass alle potenziell betroffenen Interessengruppen sowie diejenigen, die an der Umsetzung beteiligt sind, transparent informiert werden.
Richtlinie Diversity & Inclusion
Die Richtlinie zu Diversity & Inclusion unterstreicht die Überzeugung, dass vielfältige Teams unterschiedliche Perspektiven und Ideen einbringen und so Kreativität und Innovation fördern. Die NORMA Group strebt aktive integrative Umgebungen an, um unterschiedliche Standpunkte zu fördern und effektive Entscheidungen treffen zu können.
Der Vorstand und das lokale Management tragen die Gesamtverantwortung für das Thema Diversity & Inclusion und unterstützen die Umsetzung der Richtlinie und der daraus abgeleiteten Maßnahmen.
Durch die Veröffentlichung der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass alle potenziell betroffenen Interessengruppen sowie diejenigen, die an der Umsetzung beteiligt sind, transparent informiert werden.
Der Code of Conduct wird im folgenden Kapitel UNTERNEHMENSKULTUR UND -WERTE (G1) detailliert erläutert.
Die durch die NORMA Group eingeführten Richtlinien zu Human Rights, Diversity & Inclusion fokussieren sich auf die Einhaltung und den Schutz von Menschenrechten, die Förderung von Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion sowie die Arbeitsrechte aller Mitarbeitenden. Im Code of Conduct, dem Human Rights Commitment Statement sowie den Richtlinien zu Human Rights und Diversity & Inclusion wird die Haltung der NORMA Group zu diesen Themen, insbesondere in Bezug auf die eigenen Mitarbeitenden, dargestellt.
Die NORMA Group unterstreicht ihr Engagement, indem sie jede Form von Menschenrechtsverletzungen entschieden ablehnt und keinerlei Verstöße toleriert. Ziel ist es, Menschenrechte zu wahren und potenzielle Verletzungen frühzeitig zu erkennen, um die Rechte aller Mitarbeitenden, einschließlich ihrer Arbeitsrechte, zu schützen.
Über den direkten Kontakt oder die jeweiligen Führungskräfte steht die NORMA Group im kontinuierlichen Dialog mit ihren eigenen Arbeitskräften. Dieser Austausch wird ebenfalls über die Befragung der Mitarbeitenden sowie die enge Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften gefördert. Ihre Richtlinien definieren klare Maßnahmen und arbeitsrechtliche Sanktionen, um potenzielle Menschenrechtsverletzungen möglichst auszuschließen, zu minimieren bzw. vollständig zu beseitigen.
Die Werte der NORMA Group orientieren sich an den zehn Prinzipien des UN Global Compact, den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Dies äußert sich unter anderem durch die Bemühungen zur Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen, zur Beseitigung von Diskriminierung und zur Korruptionsbekämpfung. Die NORMA Group lehnt Menschenrechtsverletzungen, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation beschrieben sind, strikt ab.
Die NORMA Group betont in ihren Richtlinien, dass Menschenhandel, Zwangs- und Pflichtarbeit sowie Kinderarbeit unter keinen Umständen innerhalb der eigenen Belegschaft toleriert werden.
Die NORMA Group ist bestrebt, Strategien zur Bekämpfung von Diskriminierung und Belästigung sowie zur Förderung der Chancengleichheit, Vielfalt und Integration zu entwickeln. Diese Bestrebungen sind im Code of Conduct, dem Human Rights Commitment Statement sowie den Richtlinien zu Human Rights und Diversity & Inclusion fest verankert. Die Inhalte dieser Richtlinien behandeln sowohl Aspekte der Diskriminierung, einschließlich Belästigung aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe und Geschlecht, als auch die Förderung von Chancengleichheit und Vielfalt. Sie sollen es ermöglichen, jegliche Formen politischer Meinungen, nationaler Zugehörigkeiten oder sozialer Herkunft zu äußern.
Die NORMA Group respektiert die jeweiligen nationalen Gesetze, es bestehen gruppenweit jedoch keine spezifischen Verpflichtungen in Bezug auf die Inklusion oder positive Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Gruppen. Jedoch verpflichtet sich die NORMA Group seit 2013 als Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt dazu, dass alle Beschäftigten Wertschätzung erfahren sollen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität oder sozialer Herkunft.
Durch die Einhaltung der Anforderungen, die in den Richtlinien Human Rights und Diversity & Inclusion festgelegt sind, und die Durchführung freiwilliger Schulungen für Mitarbeitende wirkt die NORMA Group darauf hin, dass Diskriminierungen verhindert und reduziert werden und bei Vorkommnissen angemessen gehandelt wird. Darüber hinaus soll zukünftig die Förderung von Vielfalt und Integration aktiv unterstützt werden, um ein inklusives, respektvolles und gleichberechtigtes Arbeitsumfeld nachhaltig zu etablieren. So wurden beispielsweise im Geschäftsjahr 2025 auf Basis der neu eingeführten Richtlinie verpflichtende Diversity- und Inclusion-Trainings für alle Mitarbeitenden und Führungskräfte durchgeführt, um die gesamte Organisation zu sensibilisieren.
Statement Human Rights
Die NORMA Group ist sich der Verantwortung, die sich aus ihren globalen Geschäftsaktivitäten ergibt, bewusst und verpflichtet sich, ihre Geschäfte auf ethisch und sozial verantwortliche Weise zu führen sowie Verantwortung für die eigenen Arbeitskräfte zu übernehmen.
Im Human Rights Commitment Statement weist die NORMA Group darauf hin, dass jede Form der Verletzung der Menschenrechte kategorisch abgelehnt wird. Die NORMA Group verpflichtet sich zur Verhinderung von Sklaverei und Menschenhandel innerhalb der eigenen Unternehmenstätigkeiten und verlangt von allen Geschäftspartnern, dass sie keine Verletzung der Menschenrechte begehen und auch in ihrer eigenen Wertschöpfungskette darauf hinwirken. Wenn Verstöße bekannt werden, gewährt die NORMA Group ihren Geschäftspartnern die Möglichkeit, sie schnellstmöglich zu beheben. Anschließend wird die Geschäftsbeziehung neu bewertet und eine Vertragsbeendigung gegebenenfalls in Betracht gezogen.
Die Verantwortung für die Umsetzung der im Statement genannten Anforderungen liegt in den relevanten Fachbereichen bzw. bei allen Mitgliedern der NORMA Group.
Mit diesem Statement verpflichtet sich die NORMA Group zur Einhaltung des „Modern Slavery Act 2015 (Transparency in Supply Chains) Regulations 2015“, der Universal Declaration of Human Rights und der „International Labour Organization’s Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work“.
Durch die Veröffentlichung des Statements soll sichergestellt werden, dass die NORMA Group alle potenziell betroffenen Interessengruppen sowie diejenigen, die an der Umsetzung beteiligt sind, transparent informiert.
Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Gesundheits- und Sicherheitspolitik (S1-1)
Die NORMA Group verfolgt einen konzernweiten Ansatz zur Gesundheits- und Sicherheitspolitik. Alle Produktionsstandorte müssen über ein nach ISO 45001:2018 zertifiziertes lokales Arbeitsschutzmanagementsystem verfügen. Zusätzlich hat die NORMA Group eine Richtlinie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz implementiert, die im Geschäftsjahr 2025 aktualisiert wurde. Diese Richtlinie bildet den Rahmen, dass Führungskräfte ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden sowie alle anderen Betroffenen schaffen.
Die Verantwortung für die Implementierung der Richtlinie obliegt dem Chief Operations Officer der NORMA Group sowie dem Vice President Quality und Environment, Health and Safety.
In der Richtlinie werden alle Mitarbeitenden berücksichtigt. Darüber hinaus möchte die NORMA Group durch die Veröffentlichung der Richtlinie gewährleisten, dass alle potenziell betroffenen Interessengruppen sowie jene, die an der Umsetzung beteiligt sind, transparent informiert werden.
Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen (S1-2)
Die NORMA Group berücksichtigt die Perspektiven ihrer Mitarbeitenden, indem deren Erkenntnisse und Meinungen aktiv in die Entscheidungsfindung einfließen. Im Rahmen der globalen Befragung der Mitarbeitenden wird das Engagement alle drei Jahre gemessen. Das Mitarbeiterengagement spiegelt die Beteiligung und Begeisterung der Mitarbeitenden an ihrer Arbeit und an ihrem Arbeitsplatz wider. Einige der wichtigsten Kennzahlen, die überwacht werden, sind die Beteiligungsquote, der Gesamtdurchschnitt, das prozentuale Engagement und die prozentuale Zustimmung. Neben dem Mitarbeiterengagement will die NORMA Group auch die Anforderungen der Mitarbeiter verstehen, Verbesserungsmöglichkeiten aufdecken und das Feedback in realisierbaren Aktionsplänen auf globaler, regionaler und lokaler Ebene umsetzen.
Auf der Grundlage der Ergebnisse sind in den Bereichen, die unter dem Durchschnitt oder unter dem zu Erwartbaren liegen, Verbesserungsmaßnahmen erforderlich, die von den Managern auf Abteilungs- und Unternehmensebene in einem Workshop festgelegt werden. Workshops und Schulungen werden von Anbietern und Mitarbeitenden der Personalabteilung durchgeführt.
Die definierten Aktionspunkte werden überwacht, analysiert und bewertet. Die letzte Mitarbeiterbefragung erfolgte im Geschäftsjahr 2023. Ursprünglich war vorgesehen, die Mitarbeiterbefragung im Zweijahresrhythmus durchzuführen – zuvor erfolgte sie alle drei Jahre. Aufgrund des laufenden Transformationsprogramms und der damit verbundenen notwendigen Umverteilung von Kapazitäten plant die NORMA Group, die nächste Befragung im Laufe des Geschäftsjahres 2026 durchzuführen.
Die operative Verantwortung dafür, dass eine Einbeziehung der Mitarbeitenden durch die Befragung stattfindet und die Ergebnisse aktiv in die Vorgehensweise der NORMA Group einfließen, liegt bei Human Resources.
Auch für den Arbeits- und Gesundheitsschutz setzt sich die NORMA Group aktiv ein, unter anderem durch Sicherheitsausschüsse, an denen lokale Führungskräfte, nichtleitende Angestellte und stundenweise beschäftigte Produktionsmitarbeitende teilnehmen. Dieser Austausch soll gewährleisten, dass die gewonnenen Erkenntnisse direkt in die Arbeitsweise der NORMA Group integriert werden. Zudem werden innerhalb des Geschäftsjahres regelmäßig Sicherheitsschulungen und Sensibilisierungskampagnen durchgeführt, um das Bewusstsein für Sicherheitsfragen weiter zu schärfen.
Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können (S1-3)
Während des Berichtszeitraums hat die NORMA Group über ihr Hinweisgebersystem keine bestätigten negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit oder anderen arbeitsbezogenen Rechten innerhalb der eigenen Belegschaft festgestellt.
Dennoch fokussiert sich die NORMA Group unter anderem im Hinblick auf den Gesundheits- und Arbeitsschutz darauf, potenziell tödliche Ereignisse und risikoreiche Vorfälle zu minimieren, bei denen Mitarbeitende und externe Arbeitskräfte involviert sind. Im Falle solcher Vorfälle werden vor Ort detaillierte Ursachenanalysen durchgeführt sowie sofortige Abhilfemaßnahmen eingeleitet und nachverfolgt, um die zugrunde liegenden Risikofaktoren langfristig zu beseitigen. Dank dieser Sicherheitsvorkehrungen konnte die Häufigkeit solcher Vorfälle bereits reduziert werden. Dennoch konzentriert sich die NORMA Group weiterhin verstärkt auf Hochrisikostandorte und setzt das Safety Top Focus Program ein, um negative Auswirkungen auf die Belegschaft weiter zu minimieren.
Zusätzlich hat jeder Produktionsstandort der NORMA Group ein Programm zur wertorientierten Beobachtung implementiert, das die Arbeitskräfte aktiv in die Identifizierung und Lösung potenzieller Sicherheitsprobleme einbezieht, die zu Verletzungen oder Erkrankungen führen könnten. Sobald Risiken erkannt werden, werden umgehend Maßnahmen ergriffen und umgesetzt, um die identifizierten Sicherheitsrisiken für Mitarbeitende und externe Arbeitskräfte zu minimieren.
Die NORMA Group hat zudem Prozesse und Verfahren implementiert, die es den Mitarbeitenden ermöglichen, ihre Anliegen, Bedenken oder Bedürfnisse zu melden. Dazu gehört auch die Möglichkeit, diese direkt anzusprechen oder Beschwerden über das Hinweisgebersystem anonym einzureichen. Weiterführende Informationen zum Hinweisgebersystem werden im Kapitel UNTERNEHMENSKULTUR UND -WERTE (G1) bereitgestellt. Eine weitere Möglichkeit der direkten Adressierung von Themen besteht für Mitarbeitende im Rahmen des Employee Engagement Surveys, das in der Regel alle drei Jahre durchgeführt wird.
Diese Kanäle werden von der NORMA Group selbst und durch die Teilnahme an Mechanismen Dritter eingerichtet.
Im Rahmen ihres Hinweisgebersystems hat die NORMA Group ein Verfahren etabliert, das sicherstellen soll, dass Beschwerden im Zusammenhang mit Arbeitnehmerbelangen sorgfältig bearbeitet und angesprochene Probleme verfolgt und überwacht werden. Für NORMA ist die Nutzung der Kanäle und Strukturen ein Indikator dafür, dass diese bekannt sind und diesen vertraut wird. Jedoch führt die NORMA Group keine systematische Abfrage bei entsprechenden Stakeholdern zur Wirksamkeit und Bekanntheit durch. Die NORMA Group hat sich strikte Richtlinien gegeben, die jegliche Form von Vergeltung gegen Personen, einschließlich Arbeitnehmervertretern, die das Hinweisgebersystem nutzen, verhindern sollen. Weitere ausführlichere Informationen zu den Verfahren und zur Überwachung können im Kapitel UNTERNEHMENSKULTUR UND -WERTE (G1) nachgelesen werden.
Durch interne Schulungen und verschiedene Kommunikationsmedien wie das Intranet, Poster oder weiterführende Informationsmaterialien soll sichergestellt werden, dass diese Kanäle am Arbeitsplatz bekannt und zugänglich sind.
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Auswirkungen und Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze (S1-4)
Im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz werden vielfältige Maßnahmen umgesetzt, die darauf abzielen, negativen Auswirkungen wirksam zu begegnen und Risiken zu steuern und minimieren.
Die NORMA Group hat unterschiedliche Maßnahmen zur Stärkung von Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz implementiert. Die NORMA Group ist bestrebt, dass angemessene personelle und organisatorische Ressourcen für das Management ihrer wesentlichen Auswirkungen bereitgestellt werden. Für die Arbeitssicherheit sind ein globales sowie lokale EHS-Teams verantwortlich. Darüber hinaus verfügt die NORMA Group über ein globales HR-Team sowie lokale HR-Einheiten, die sich um die Gestaltung und Einhaltung der Arbeitsbedingungen kümmern. Diese Teams steuern unter anderem Maßnahmen zu Diversity und Inklusion, Mitarbeiterschulungen sowie weitere Programme zur Förderung einer sicheren Arbeitsumgebung.
Sicherheitsausschüsse, die aus lokalen Führungskräften, Nichtführungskräften und stundenweise beschäftigten Produktionsmitarbeitenden bestehen, koordinieren innerhalb des Geschäftsjahres regelmäßig Sicherheitsschulungen, Sensibilisierungskampagnen sowie Sicherheits-Toolbox-Themen. Im Rahmen von Arbeitsplatzsicherheitsanalysen (Job Safety Analysis) durch die Verantwortlichen für Environment, Health and Safety der jeweiligen lokalen Standorte werden zudem Risiken identifiziert, bewertet und bei Bedarf Maßnahmen entsprechend der Risikostufe des Arbeitsplatzes implementiert und überwacht. Zusätzlich betreiben die Verantwortlichen ein wertorientiertes Beobachtungsprogramm (Value-Based Safety), das die Arbeitskräfte aktiv in die Identifizierung und Meldung von Sicherheitsproblemen einbindet, die potenziell zu Verletzungen oder Erkrankungen führen könnten. Sobald Risiken erkannt werden, werden umgehend Maßnahmen ergriffen und umgesetzt, um die identifizierten Sicherheitsrisiken für Mitarbeitende und externe Arbeitskräfte zu minimieren. Diese Präventivmaßnahmen ermöglichen es, gezielt in neue Sicherheitstechnologien zu investieren, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Der Geltungsbereich der beschriebenen Maßnahmen umfasst juristische Einheiten, bei denen ein höheres Risiko für Arbeitsunfälle besteht.
Die NORMA Group führt kontinuierlich Analysen und Bewertungen durch, um die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitskräfte zu gewährleisten. Dies erfolgt durch die kontinuierliche Überprüfung interner Sicherheitskennzahlen, die sowohl Früh- als auch Spätindikatoren umfassen. Zu den Beispielen für Spätindikatoren zählen meldepflichtige Unfälle und Beinaheunfälle, während Frühindikatoren beispielsweise die Ergebnisse von VBS-Audits und Sicherheitsschulungen umfassen. Ein zentraler Bestandteil ist die Erlangung und Aufrechterhaltung der laufenden ISO-45001-Zertifizierung sowie die Durchführung interner und externer ISO-45001-Audits, um die Einhaltung und Effektivität der Sicherheitsstandards sicherzustellen. An 92 % der Produktionsstandorte finden regelmäßige ISO-Zertifizierungen gemäß 45001 statt. Nach jedem meldepflichtigen Vorfall prüft die NORMA Group die Abhilfemaßnahmen durch Analysen und analysiert die praktische Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse. Diese Prozesse bilden den Rahmen, gezielte Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen, um positive Auswirkungen auf die Belegschaft zu fördern.
Zur weiteren Stärkung globaler Standards und einer einheitlichen Umsetzung wurden im Geschäftsjahr 2025 klare Verantwortlichkeiten auf globaler Ebene definiert, um Rollen zu schärfen und die Rechenschaftspflicht innerhalb der Organisation zu erhöhen. Um die Bedeutung der Arbeitssicherheit auch auf strategischer Ebene zu unterstreichen, wurde die Unfallquote als vergütungsrelevante Kennzahl für den Vorstand eingeführt.
Um die Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen und die Demonstration kontinuierlicher Verbesserungen zu unterstützen, wurden verschiedene ISO-45001-Zertifizierungen erneuert, indem Vor-Ort-Audits durchgeführt wurden, was das Engagement des Unternehmens für ein systematisches Arbeitsschutzmanagement unterstreicht. Das Safety Top Focus Program wurde weiterhin umgesetzt, um gezielt unterdurchschnittlich performende Standorte zu unterstützen und dort die Sicherheitskultur zu stärken sowie Vorfälle zu reduzieren. Ergänzend fanden regionale EHS-Workshops in Malaysia, den USA und Polen statt, um den Austausch von Wissen zu fördern, Best Practices zu verbreiten und standortspezifische Herausforderungen zu adressieren.
In der APAC-Region wurden die Lock-out-Tag-out-Verfahren überarbeitet und verbessert, um unbeabsichtigte Inbetriebnahmen von Anlagen zu verhindern und Wartungsarbeiten sicherer zu gestalten. Zudem wurden standardisierte Schulungsunterlagen zum Thema Arbeitssicherheit entwickelt und an allen APAC-Standorten eingeführt, begleitet von standortspezifischen Trainings zur Sicherstellung eines einheitlichen Verständnisses und einer korrekten Anwendung. Abschließend führte jeder Standort seine jährliche EHS-Kampagne, Aktivitäten oder Initiativen durch, um Mitarbeitende zu sensibilisieren, das Sicherheitsbewusstsein zu stärken und eine proaktive Sicherheitskultur im gesamten Unternehmen zu fördern.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden Maßnahmen zur Umsetzung der verabschiedeten Richtlinien im Bereich „Human Rights“ sowie „Diversity and Inclusion“ initiiert, wie zum Beispiel verpflichtende Schulungs- und Sensibilisierungsprogramme für Mitarbeitende und Führungskräfte, die einen PC-Arbeitsplatz besitzen.
Um eine faire und transparente Vergütung zu fördern, führte die NORMA Group eine Einstufung des Top-Managements sowie eine regionale Pilotkaskadierung dieser Einstufungen durch, da bislang keine globale Bewertungs- oder Vergütungsstruktur vorhanden war. Dies stellte den ersten Schritt zur Schaffung einer harmonisierten globalen Struktur dar, die als Grundlage für die Durchführung von Vergütungsbenchmarks und die Entwicklung entsprechender Richtlinien dient. Aufgrund von Änderungen in der Unternehmensstruktur und des Projektumfangs wurde der Prozess verschoben und wird im kommenden Jahr fortgesetzt.
Das Trainings- und Weiterbildungsangebot wurde deutlich erweitert – unter anderem durch neue Programme zur Führungskräfteentwicklung, gezielte Upskilling-Initiativen und individuelle Lernmodule.
Zudem wurde der Recruiting-Prozess überarbeitet: Eine Policy wurde erarbeitet, und Diversity & Inclusion werden in Stellenausschreibungen integriert.
Im Bereich der Menschenrechte und Diskriminierung bezogen auf die eigenen Arbeitskräfte wurde das „Human Rights Committee“ dauerhaft eingerichtet. Weitere Informationen hierzu sind im Kapitel UNTERNEHMENSKULTUR UND -WERTE (G1) zu finden.
Ziele im Zusammenhang mit dem Management wesentlicher Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen sowie dem Management wesentlicher Risiken und Chancen (S1-5)
Da sich die NORMA Group ihrer Verantwortung für alle Mitarbeitenden bewusst ist, verfolgt sie eine stetige Reduzierung der Arbeitsunfälle und der daraus resultierenden Quote. Dies steht im Einklang mit dem in der H&S-Richtlinie verankerten Bekenntnis zu einer Safety First Culture. Die NORMA Group verfolgt im Geschäftsjahr 2025 das Ziel einer Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle von weniger als 6,1. Die Quoten repräsentieren die Zahl der jeweiligen Arbeitsunfälle pro einer Million geleisteter Arbeitsstunden. Dieses Ziel gilt konzernweit. Die NORMA Group hat den Aufsichtsrat in die Festlegung dieser Zielgröße für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eingebunden. Dieses Ziel basiert auf der prognostizierten Anzahl der meldepflichtigen Unfälle mit einer Verbesserung von 5 % gegenüber dem Vorjahr im Vergleich zu den prognostizierten Arbeitsstunden. Die endgültige Freigabe der Ziele erfolgte durch Vorstand und Aufsichtsrat.
Fortschritte und Entwicklungen der Unfallquote werden durch das globale H&S-Team überwacht und monatlich dem Vorstand sowie quartalsweise dem Aufsichtsrat berichtet. Zur Erreichung des konzernweiten Ziels für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wurde dieses in die regionalen Organisationen übertragen und dort verbindlich implementiert.
Durch die implementierten Maßnahmen wurde das Ziel erreicht und die Unfallquote im Geschäftsjahr 2025 beträgt 4,70. Dieses Ziel ist ebenso Anreiz und Bestandteil der Vorstandsvergütung. Weitere Informationen hierzu sind im VERGÜTUNGSBERICHT zu finden.
Für das Geschäftsjahr 2026 ist es das Ziel, die Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle kontinuierlich weiter zu reduzieren und auf Gruppenebene einen Wert von maximal 3,8 sicherzustellen.
Kennzahlen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft (S1-6, S1-8, S1-14, S1-17)
Grundlage der Berichterstattung der eigenen Belegschaft sind alle Mitarbeitenden mit befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen. Studierende, Praktikanten und Auszubildende sind darin inkludiert und werden als Stammbelegschaft definiert. Im Rahmen der Berichterstattung werden ausschließlich die Daten für diesen Personenkreis angegeben. Dabei werden die Informationen immer in Mitarbeitendenanzahl (Headcount) angegeben. Leiharbeitnehmer werden gemäß den ESRS-Vorgaben als nicht angestellte Beschäftige in der eigenen Belegschaft der NORMA Group definiert. Diese werden im Kontext der NORMA Group als Leiharbeitnehmer definiert und sind nach Vorgaben der ESRS ausschließlich in den Kennzahlen im Bereich Health & Safety S1-14 berücksichtigt.
Sollte von dieser Definition abgewichen werden oder die Information anders angegeben werden, wird dies offengelegt.
Darüber hinaus werden in der Berichterstattung ausschließlich Mitarbeitende berücksichtigt, die zum Stichtag 31. Dezember 2025 einen aktiven Beschäftigungsstatus haben, d. h. sich nicht in Elternzeit, Mutterschutz oder vergleichbaren langfristigen Abwesenheiten befinden.
S1-6 Merkmale der Mitarbeitenden des Unternehmens
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Angaben zu Merkmalen der Mitarbeitenden des Unternehmens
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in Personenzahl
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Anzahl der Beschäftigten
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Männlich
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3.723
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Weiblich
|
2.131
|
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Divers
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0
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Keine Angaben
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0
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Gesamtanzahl der Beschäftigten
|
5.854
|
Die nachstehenden Tabellen bieten eine Übersicht über die Gesamtzahl der Mitarbeitenden, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Ländern. Die Berechnung der Daten richten sich grundsätzlich nach den länderspezifischen Definitionen und Vorgaben. Die Aufschlüsselung zeigt die Länder, in denen mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigt sind und die mindestens 10 % der gesamten Belegschaft ausmachen.
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Angaben zu Ländern mit einer erheblichen Anzahl an Beschäftigten
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in Personenzahl
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Anzahl der Beschäftigten
|
|
USA
|
1.061
|
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Serbien
|
800
|
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Deutschland
|
764
|
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Polen
|
661
|
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|
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Mitarbeitende nach Vertragsart, aufgeschlüsselt nach Geschlecht
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in Personenzahl
|
Weiblich
|
Männlich
|
Divers
|
Keine Angaben
|
Summe
|
|
Anzahl der Stammbelegschaft
|
2.131
|
3.723
|
0
|
0
|
5.854
|
|
Anzahl der Beschäftigten mit unbefristeten Arbeitsverträgen
|
1.898
|
3.421
|
0
|
0
|
5.319
|
|
Anzahl der Mitarbeitenden mit befristeten Arbeitsverträgen
|
233
|
302
|
0
|
0
|
535
|
|
Anzahl der Vollzeitbeschäftigten
|
2.084
|
3.702
|
0
|
0
|
5.786
|
|
Anzahl der Teilzeitbeschäftigten
|
47
|
21
|
0
|
0
|
68
|
|
Anzahl der Mitarbeitenden ohne garantierte Arbeitsstunden
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Die im Abschnitt S1-6 berichtete Gesamtzahl der Mitarbeitenden entspricht der im Konzernabschluss ausgewiesenen Stammbelegschaft. Der Konzernabschluss enthält zusätzlich die Zahl der Leiharbeitnehmenden. Diese wird in dieser nichtfinanziellen Konzernerklärung jedoch nicht angegeben, da Leiharbeitnehmende gemäß ESRS als „Phase-in“ berichtet werden können. Die NORMA Group nutzt im Geschäftsjahr 2025 diese Phase-in-Option, sodass die Kennzahl für Leiharbeitnehmende nicht berichtet wird.
Die folgende Tabelle illustriert die zentralen Merkmale der Belegschaft hinsichtlich der Beschäftigungsverhältnisse. Diese Daten basieren auf der Anzahl der Mitarbeitenden zum Jahresende und enthalten eine detaillierte Aufschlüsselung nach Geschlecht.
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Beschäftigte nach Vertragsart, aufgeschlüsselt nach Regionen
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in Personenzahl
|
Region EMEA
|
Region APAC
|
Region Amerika
|
Summe
|
|
Anzahl der Stammbelegschaft
|
3.401
|
1.027
|
1.426
|
5.854
|
|
Anzahl der Mitarbeitenden mit unbefristeten Arbeitsverträgen
|
3.089
|
875
|
1.355
|
5.319
|
|
Anzahl der Mitarbeitenden mit befristeten Arbeitsverträgen
|
312
|
152
|
71
|
535
|
|
Anzahl der Vollzeitbeschäftigten
|
3.355
|
1.410
|
1.021
|
5.786
|
|
Anzahl der Teilzeitbeschäftigten
|
46
|
16
|
6
|
68
|
|
Anzahl der Mitarbeitenden ohne garantierte Arbeitsstunden
|
0
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Im Berichtszeitraum haben insgesamt 856 Mitarbeitende die NORMA Group verlassen. Die Fluktuationsrate betrug in diesem Zeitraum 14,50 %.
Fluktuation beschreibt das prozentuale Verhältnis der freiwilligen und unfreiwilligen Austritte zur Gesamtbeschäftigtenzahl innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Dieser Prozentsatz wird ermittelt, indem die Anzahl der Austritte ins Verhältnis zur Gesamtzahl der Mitarbeitenden im jeweiligen Monat gesetzt wird. Für die Berechnung der Fluktuation werden verschiedene Vertragsarten berücksichtigt, darunter Mitarbeitende mit befristetem Arbeitsvertrag und Mitarbeitende mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Studierende, Praktikanten und Auszubildende sind von dieser Berechnung ausgeschlossen.
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog (S1-8)
Die NORMA Group erkennt die bedeutende Rolle von Tarifverträgen bei der Gestaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Mitarbeitenden an. 47,6 % der befristeten und unbefristeten Mitarbeitenden sind durch Tarifverträge abgedeckt, was weltweit 2.716 Mitarbeitenden entspricht. Die Tarifverträge werden lokal ausgehandelt und variieren daher je nach landesspezifischen Anforderungen.
Im Europäischen Wirtschaftsraum wurden für 637 Mitarbeitende Tarifverträge verhandelt, was 11,0 % entspricht. Da diese Angabe nur für Länder zu berichten ist, in denen die NORMA Group in erheblichem Umfang tätig ist, definiert als Standorte mit mindestens 50 Mitarbeitenden, die mindestens 10 % der Gesamtbelegschaft abdecken, können in diesem Zusammenhang nur die Tarifverträge für Deutschland ausgewiesen werden.
Im Hinblick auf den sozialen Dialog werden weltweit 12,6 % der Mitarbeitenden der NORMA Group von Arbeitnehmervertretern repräsentiert. Diese Zahl wird für die Länder im Europäischen Wirtschaftsraum angegeben, in denen die NORMA Group mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigt, die mindestens 10 % der Gesamtbelegschaft ausmachen.
Die NORMA Group verfügt über eine Vereinbarung mit ihren Mitarbeitenden bezüglich der Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat, einen Betriebsrat der Societas Europaea oder einen Betriebsrat der Societas Cooperativa Europaea.
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Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
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Tarifvertragliche Abdeckung
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Sozialer Dialog
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Abdeckungsrate
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Beschäftigte – EWR
(für Länder mit > 50 Beschäftigten, die > 10 % der Gesamtbeschäftigung ausmachen)
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Beschäftigte – Nicht-EWR
(Schätzung für Regionen mit > 50 Beschäftigten, die > 10 % der Gesamtbeschäftigung ausmachen)
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Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR)
(für Länder mit > 50 Beschäftigten, die >10 % der Gesamtbeschäftigung ausmachen)
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0–19 %
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Polen
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n.a.
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Polen
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20–39 %
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n.a.
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40–59 %
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n.a.
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60–79 %
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n.a.
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80–100 %
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Deutschland
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n.a.
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Deutschland
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Diversitätsparameter (S1-9)
Die NORMA Group legt die Geschlechterverteilung im Top-Management sowie die Altersstruktur der Mitarbeitenden in den nachfolgenden Tabellen dar.
Ziel dieser Offenlegung ist es, die geschlechtsspezifische Vielfalt auf der Top-Management-Führungsebene sowie die Altersstruktur innerhalb der Belegschaft der NORMA Group transparent darzustellen. Die NORMA Group definiert die Top-Management-Ebene als Führungskräfte, die direkt an den CEO, CFO oder COO berichten.
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Geschlechterverteilung der Top-Management-Ebene
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Geschlecht
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Anzahl
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%
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Männlich
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23
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92
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Weiblich
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2
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8
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Divers
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0
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0
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Gesamtanzahl der Beschäftigten
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25
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100
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Altersverteilung der Mitarbeitenden
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Altersgruppen
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Anzahl
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%
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< 30 Jahre
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851
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15
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30–50 Jahre
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3.311
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57
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> 50 Jahre
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1.692
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29
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Gesamtanzahl der Beschäftigten
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5.854
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100
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Zusätzlich zu den berichteten Kennzahlen in Übereinstimmung mit den ESRS stellt die NORMA Group ebenso gehaltsrelevante Informationen bereit. Da die Anforderungen an die Berichterstattung im Kontext des ESRS S1-10 sowie ESRS S1-16 derzeit noch nicht vollständig erfüllt werden können, stellt die NORMA Group ergänzende Informationen freiwillig bereit. Sie sind aktuell nicht Gegenstand einer externen Prüfung. Diese Angaben befinden sich im folgenden Abschnitt: WEITERFÜHRENDE, FREIWILLIGE NACHHALTIGKEITSANGABEN, DIE NICHT TEIL DER KONZERNERKLÄRUNG SIND
Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit (S1-14)
Alle nachfolgenden Kennzahlen und Angaben im Bereich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit beziehen sich sowohl auf die festangestellten Mitarbeitenden der NORMA Group als auch auf Leiharbeitnehmende. Diese umfassende Betrachtung gewährleistet eine ganzheitliche Bewertung der Arbeitsbedingungen und Risiken an allen Standorten und spiegelt die unternehmensweites Verantwortungsverständnis gegenüber allen Beschäftigten wider.
Die NORMA Group verpflichtet sich, ein robustes Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem aufrechtzuerhalten, um das Wohlergehen der Belegschaft zu gewährleisten. Zum Ende des Geschäftsjahres waren 87,0 % der Beschäftigten durch das Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem nach ISO 45001 abgedeckt, basierend auf der Gesamtzahl der Mitarbeitenden zu diesem Zeitpunkt.
Darüber hinaus sind 98,4 % der Beschäftigten in den Fertigungsbetrieben durch das Managementsystem ISO 45001 abgedeckt.
Im vergangenen Jahr verzeichnete die NORMA Group 0 Todesfälle infolge von arbeitsbedingten Verletzungen.
Diese Angabe umfasst alle gemeldeten Todesfälle an allen NORMA-Standorten weltweit. Neben den Mitarbeitenden und Leiharbeitnehmenden sind auch externe Arbeitskräfte wie einzelne Auftragnehmer oder andere Personen, die unter der Aufsicht des Unternehmens auf dem Firmengelände tätig sind, eingeschlossen.
Innerhalb der NORMA Group werden die Fälle durch eine einheitliche lokale Datenerfassung erhoben. Diese Erhebung ermöglicht es, alle Todesfälle standortübergreifend zu erfassen und auf Gruppenebene zu konsolidieren. Zusätzlich ist die Abteilung Environment, Health and Safety verpflichtet, tödliche Unfälle den lokalen Behörden zu melden.
Darüber hinaus wurden insgesamt 68 meldepflichtige Arbeitsunfälle im letzten Geschäftsjahr verzeichnet, was einer Quote von 4,7 entspricht.
Die NORMA Group berücksichtigt bei der Erfassung meldepflichtiger Arbeitsunfälle sowohl Verletzungen als auch Erkrankungen, da Vorfälle, die zu einer Verletzung oder Erkrankung führen, als Unfälle definiert werden. Die Berichterstattung erfolgt getrennt für die Quoten meldepflichtiger Verletzungen und meldepflichtiger Erkrankungen.
Die Quote der meldepflichtigen Verletzungen im letzten Geschäftsjahr liegt bei 4,7, während die Quote der meldepflichtigen Erkrankungen 0 beträgt, da vorbehaltlich gesetzlicher Beschränkungen keine meldepflichtigen Erkrankungen bekannt sind.
Dieser Indikator umfasst alle Standorte der juristischen Einheiten (Tochtergesellschaften) der NORMA Group. Die Zahl der meldepflichtigen Vorfälle bezieht sich auf arbeitsbedingte Verletzungen oder Erkrankungen, die zu Tod, Arbeitsunfähigkeitstagen, eingeschränkter Arbeitsfähigkeit, Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, medizinischer Behandlung über Erste Hilfe hinaus oder Bewusstlosigkeit führen können. Dazu zählen auch erhebliche Verletzungen oder Erkrankungen, die von einem Arzt oder einer anderen zugelassenen Gesundheitsfachperson diagnostiziert werden, selbst wenn sie nicht zu den genannten Folgen führen.
Die Quote der meldepflichtigen Verletzungen und Erkrankungen wird berechnet, indem die Gesamtzahl der erfassten Fälle durch die Gesamtarbeitsstunden geteilt und anschließend mit einer Million multipliziert wird.
Die NORMA Group berichtet ebenfalls über die Anzahl der Ausfalltage ihrer Mitarbeitenden aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen sowie die Anzahl der Ausfalltage der Todesfälle infolge solcher Vorfälle. Im Geschäftsjahr 2025 wurden insgesamt 2.277 Ausfalltage gezählt.
Die Berechnung der Ausfalltage erfolgt auf Basis des ersten und letzten vollen Tages des Arbeitsausfalls und schließt Kalendertage ein. Das bedeutet, dass auch Tage, an denen die betroffene Person nicht zur Arbeit eingeteilt ist, sowie Wochenenden und Feiertage als Ausfalltage gelten. Die lokalen Arbeitsschutzverantwortlichen überwachen, dokumentieren und melden die Ausfalltage unter Berücksichtigung des ersten wie auch letzten vollen Abwesenheitstages. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass die genaue Zahl der Ausfalltage bei bestimmten Vorfällen nicht sofort feststeht. Sofern eine vorläufige Schätzung notwendig ist, erfolgt diese durch das Global Team im Bereich Health & Safety.
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten (S1-17)
Während des Berichtszeitraums registrierte die NORMA Group über ihr Hinweisgebersystem einen bestätigten Vorfall von Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Nationalität, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder aus anderen Gründen, einschließlich Belästigung.
Darüber hinaus hat die NORMA Group 16 Beschwerden im Zusammenhang mit Menschenrechten über interne Beschwerdemechanismen erhalten, die unabhängig von den oben genannten Vorfällen sind. Beschwerden im Zusammenhang mit Menschenrechten beziehen sich auf Beschwerden hinsichtlich Arbeitsrechten, Recht auf Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Arbeitsbedingungen und Arbeitssicherheit.
Das Unternehmen hat die gemeldeten Vorfälle gemäß den internen Richtlinien im Rahmen des eingerichteten Human Rights Committee untersucht und bei festgestelltem Bedarf angemessene Abhilfemaßnahmen umgesetzt. Die Untersuchungen ergaben keine Hinweise auf systematische oder strukturelle Ursachen.
Die NORMA Group identifizierte keine bestätigten Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen, bei denen gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen, die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation oder die OECD-Leitsätze verstoßen wurde.
In Bezug auf die Anzahl der Vorfälle werden alle Menschenrechtsverletzungen berücksichtigt, die durch interne oder externe Quellen über das Hinweisgebersystem der NORMA Group gemeldet und vom Human Rights Committee als tatsächliche oder schwere Menschenrechtsverletzungen bewertet wurden. Das Human Rights Committee kategorisiert und bewertet den Schweregrad der einzelnen Beschwerden anhand von Leitfragen. Seit dem Geschäftsjahr 2024 wird zusätzlich eine Vollständigkeitsbestätigung von relevanten Fachbereichen durch NORMA Group Integrity eingeholt, um sicherzustellen, dass alle relevanten Beschwerden ins Whistleblower-System eingebracht wurden. Die eingegangenen Hinweise werden innerhalb der NORMA Group bearbeitet und können fallspezifisch über die gesetzlichen Anforderungen hinaus durch externe Stellen geprüft werden.
Die Legal Counsels der NORMA Group sammeln Informationen von den CFOs der Regionen, die über Geldstrafen und Verurteilungen jeder Gesellschaft Bericht erstatten. Diese Informationen werden anschließend von der Rechtsabteilung für die gesamte Gruppe konsolidiert. Geldstrafen werden dem Berichtsjahr zugeordnet, in dem die Entscheidung rechtskräftig wurde, wobei die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass meldende Personen Geldstrafen verschweigen könnten. Die eingegangenen Hinweise werden ausschließlich innerhalb der NORMA Group verarbeitet und nicht über die gesetzlichen Anforderungen hinaus von externen Stellen geprüft.
Im Zusammenhang mit den gemeldeten Fällen von Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierung beliefen sich die Geldbußen, Sanktionen und Entschädigungen für diese Vorfälle und Beschwerden auf insgesamt auf EUR 0.
Im Zusammenhang mit schwerwiegenden Vorfällen in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen beliefen sich die Geldbußen, Strafen und Entschädigungen insgesamt auf EUR 0.
Legende
Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).